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§1
Geltungsbereich
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Die
nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und
die Erbringung von Dienstleistungen durch die Wassersport.org Forum
im und über das Internet. Sie gelten ausschließlich.
Commerzieller
Internet Vertrieb bei
Wassersport.org
E-commerce
Inhaber: Peter Czermak
Asbacherstrasse 16
D-85256 Vierkirchen
Deutschland
Sie
können diesen Text der AGB ausdrucken oder auf Ihren PC speichern.
(1)
Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, ohne dass diesen eine gewerb- liche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
(2)
Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
(4)
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich zugestimmt.
Allgemeine
Bedingungen
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| §2
Anerkennen der Geschäftsbedingungen |
Durch
die Betätigung der "Jetzt bestellen"-Schaltfläche
akzeptiert der Kunde die allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Wassersport.org
Forum und verpflichtet sich, diese zu beachten.
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| §3
Datenschutz |
Die von Wassersport.org
Forum im Rahmen der Vertrags- durchführung erhobenen
personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke
der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie
für Marketingzwecke von Wassersport.org Forum
genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.
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§4
Haftung
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(1)
Wassersport.org Forum haftet für Schadensersatz gleich aus
welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seiner
Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden,
die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(2)
Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden
Bestimmung unberührt.
(3)
Die Haftung für von Wassersport.org Forum zu vertretenden Verzug, anfängliches
Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt,
mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden mußte.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn Wassersport.org Forum
eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
(4)
Eine erweiterte Haftung von Wassersport.org Forum für Schäden
die durch das nichtzustandekommen
von Verträgen
ist ausgeschlossen, dieses gilt
insbesondere beim nichtzustandekommen wegen Lieferunmöglichkeit.
Verkauf
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| §5
Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt |
(1)
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wassersport.org
Forum ist berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot anzunehmen. Wassersport.org
Forum wird den Zugang der Bestellung unverzüglich durch
e-mail an die von dem Kunden mitgeteilte e-mail Adresse bestätigen.
Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung
kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden
werden.
Sofern Wassersport.org Forum das Kaufangebot
nicht annimmt, verpflichtet sich Wassersport.org
Forum den Kunden unverzüglich, spätestens
nach 10 Werktagen, hierüber zu informieren.
(2)
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß-
und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben
rein informatorischen Charakter. Wassersport.org Forum übernimmt
für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Hinsichtlich des Umfangs und der
Art der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen
Angaben verbindlich.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung
und Bestätigung und/oder Annahmeerklärung Wassersport.org
Forum unverzüglich mitzuteilen
(4)
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich
rückerstattet.
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| §6
Gewährleistung |
Soweit
die gelieferte Ware einen von uns zu vertretenden Mangel aufweist, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die damit verbundenen
Aufwendungen, soweit sich diese dadurch nicht erhöht haben, daß
die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
Sofern wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage sind, oder diese sich über eine angemessenen
Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert,
oder diese in sonstiger Weise fehlschlägt, insbesondere ein dreimaliger
Nachbesserungsversuch keinen Erfolg bringt, kann der Besteller nach
seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder
Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, vorbehaltlich
der nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen. Wir haften daher insbesondere
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, vor allem nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt weiterhin dann
nicht, wenn der Besteller Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht.
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§7
Schadenshaftung
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Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich
der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig
eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht
ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für die Ersatzansprüche
des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren in
5 Jahren.
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§8
Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Sofern
es sich bei dem Besteller um keinen Vollkaufmann handelt, behalten wir
uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Die Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware bedeutet zugleich
einen Rücktritt vom Vertrag.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§771 ZPO erheben können. Der Besteller haftet subsidiär
zum Dritten für die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO.
Sofern es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt,
gelten ergänzend die folgenden Regelungen:
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Der Besteller tritt uns für diesen
Fall jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung
bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller ab, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist. Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung
zur Forderungseinziehung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, von diesem Einziehungsrecht keinen Gebrauch zu machen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird,
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen
im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Erfolgt eine Vermischung
in der Weise, daß die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen
ist, überträgt uns der Besteller anteilmäßig Miteigentum.
Im übrigen gilt für die durch Verarbeitung oder Vermischung
entstandene Sache das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Ware.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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| §9
Nutzungsrecht an Software |
Der Besteller erhält ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht an der von unserer Gesellschaft oder
von Dritten entwickelten Software nebst den dazugehörigen Dokumentationen
und nachträglichen Ergänzungen. Das Nutzungsrecht gilt nur
für den eigenen Gebrauch des Bestellers an den für die Anwendung
der Software gelieferten Produkten.
Der Besteller hat sicherzustellen, daß die Software einschließlich
der Dokumentationen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung
Dritten zur Verfügung gestellt wird. Kopien dürfen nur für
Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
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| §10
Gerichtsstand |
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
in Seeon. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz
zu verklagen.
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